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Rechte für Reader

Verfasst: 13.04.2011, 17:29
von Merklin
Hallo mink100,

habe jetzt alle Register gezogen.
Ich hoffe, das dir das, die Arbeit etwas erleichtert.

VG Merklin

P.S. Wie ist den das gemeint, das speichern ist euch nicht erlaubt?
Etwa so? Du rufst ein fertiges Formular auf mit Namen usw., füllst es aus ,druckst es und schließt es dann wieder, ohne das die zusätzlichen Daten gespeichert werden sollen? Oder wie muß ich das verstehen?

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Verfasst: 13.04.2011, 20:17
von mink100
Hallo Merklin,

das hab ich nun schon begriffen und das erste Formular
(Seite 1 von 3) schon fertig.

Wie das gemeint ist?
Füllt jemand ein Dienstreiseformular aus (3 Seiten mit unendlich vielen auszufüllenden Feldern)speichert er es natürlich gern, um beim nächsten mal nicht wieder alles eingeben zu müssen.
Und hierbei entstehen die Fehler. Wird ein gespeichertes Formular für eine neue Dienstreise ausgefüllt, werden manche Felder nicht aktualisiert. Die Abrechnungsstelle muss nun ewig hinter den Leuten her telefonieren,um die aktuellen Daten (z. B. das neue Reiseziel, zu bekommen. Deshalb dürfen Formulare nicht gespeichert werden.
Darum jetzt eine Version, die beim Speichern nur die unveränderlichen persönlichen Metadaten (Name, Adresse, Bankverbindung Tel, usw.), in den Feldern übrig lässt.
OK.?

Vielen Dank noch einmal.

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Verfasst: 13.04.2011, 20:24
von Merklin
Hallo mink100,

also kann ich davon ausgehen, das das Formular nicht im Reader ausgefüllt wird, sondern im Vollprogramm.

Du kannst das Formular doch auch schützen, wäre das keine Möglichkeit?

VG Merklin



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Verfasst: 13.04.2011, 20:54
von mink100
doch auch im Reader mit Vergabe besonderer Rechte,
wie der Titel dieses Threads schon sagt.
Sonst ist das Speichern mit dem Reader ja nicht möglich.

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Verfasst: 13.04.2011, 21:08
von Merklin
Hallo,

jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Ich dachte du wolltest nicht speichern?
Oder ist es so gemeint, das du ein Blanke Formular herausgibst und es dann ausgefüllt wird und der User sich es zwar für sich abspeichern kann, aber ebend nur mit seiner Adresse usw.

Aber was ist wenn sich die Adresse ändert und er dann nicht daran denk diese zu ändern?

Aber vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch.

VG Merklin

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Verfasst: 13.04.2011, 21:53
von mink100
doch, ich will ja speichern, aber es sollen nur seine Metadaten übrig bleiben!!
Darum mach ich doch dies ganze Bamborium.
Ich kann doch kein Formular so schützen, dass es 23 Felder von 150 nicht löscht.

Aber Du hast ja die richtigen Muster gemacht, also verstehst Du es doch!!!???

Es ist schon alles so richtig!
Funktioniert tip top!!

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Verfasst: 14.04.2011, 05:59
von mink100
Merklin hat geschrieben:Hallo,

Oder ist es so gemeint, das du ein Blanke Formular herausgibst und es dann ausgefüllt wird und der User sich es zwar für sich abspeichern kann, aber ebend nur mit seiner Adresse usw.

Aber was ist wenn sich die Adresse ändert und er dann nicht daran denk diese zu ändern?
Genau so ist es:)
Die Adresse, denke ich mal, ist das geringere Übel. So oft ziehen die Leute nicht um. Sollte es denn doch so sein, müssen sie natürlich daran denken, die Daten zu ändern.
Sonst gibt e3s wieder Ärger:)

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Verfasst: 14.04.2011, 16:20
von Merklin
Hallo mink100,

das Prinzip hatte ich schon verstanden, aber ich wollte doch gerne wissen, warum sich jemand so viel Arbeit, deswegen macht. Bin halt etwas Neugierig.

Aber wenn du damit leben kannst, dann bin ich froh, dir etwas geholfen zu haben. Ich wünsche dir viel Anerkennung in deiner Firma, bei so viel Arbeit, müßte das doch drin sein.

VG Merklin

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Verfasst: 14.04.2011, 18:27
von mink100
Nach dem was ich will geht es dabei nie.
So ist es im "Öffentlichen Dienst" bei uns mit 4500 Beschäftigten.
Dann kannst Du nur ahnen, wieviel Anträge so bei einer Bearbeitungsstelle mtl. eingehen und wie hoch die Fehlerquote bei Speicherung aller Daten wäre.
Und Anerkennung ...??, was ist das??

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Verfasst: 14.04.2011, 19:07
von Merklin
Hallo mink100,

ich kann dein Leid nachvollziehen.

Ich hoffe nur das du bei 4500 Mitarbeitern, dir die EULA von Acrobat gut durchgelesen hast. Dort steht nehmlich sowas wie " Bei Aktivierung der erweiterten Rechte, ist die höchst zulässige Anzah,l der zu verteilenden Formulare auf 500 begrenzt". Jedenfalls habe ich das so verstanden.

Ich will hier nicht den Finger heben, aber man sollte daran denken, gerade im Öffentlichen Dienst.

Hoffendlich habe ich dich jetzt nicht demoralisiert.
Ich sage jedenfalls nichts.;);););)

VG Merklin